Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SAMSoft® Ingenieurbüro Meisel, Augsburg,
im Folgenden SAMSoft genannt

1. Angebote

Gegenstand
Gegenstand der Angebote sind ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Alle zusätzlichen Leistungen wie etwa Installationsroutinen, Hilfefunktionen, Serveradministration, Datenportierung, Netzwerktechnik, etc. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Gültigkeit, Bindefrist
Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart, einen Monat ab Übergabe gültig.

Schutzrechte
An Kostenschätzungen, Entwürfen und anderen Unterlagen, die mit Angebotsstellung überlassen wurden, behält sich SAMSoft Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor.

2. Gewährleistung, QS

Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, soweit nicht anders vereinbart.

Modifikation von Programmen
Werden Programme, die von SAMSoft erstellt wurden, vom Kunden modifiziert, erlischt die Gewährleistung. Wird SAMsoft mit der Modifikation bestehender Programme beauftragt, so haftet SAMSoft nicht für Fehler, die bereits vor der Modifikation enthalten waren, es sei denn, die Korrekturen dieser Fehler sind Auftragsgegenstand und detailliert aufgelistet.

Betriebssysteme
Programme werden grundsätzlich zur Ausführung auf bestimmten Betriebssystemen entwickelt. SAMSoft haftet nicht für Fehler, die bei der Ausführung ihrer Produkte auf anderen oder modifizierten Betriebssystemen entstehen, und die durch diese ausgelöst werden.

Qualitätssicherung, Abnahme
SAMSoft unterzieht alle Produkte einer umfassenden Qualitätsprüfung. Unabhängig davon sind unsere Kunden gehalten, bei der Abnahme die Produkte selbst einem eingehenden Test zu unterziehen und Datenbestände zu verifizieren.
Mängellisten bedürfen der Schriftform. Mängel werden innerhalb der Gewährleistung von SAMSoft zügig und kostenfrei behoben.

3. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Augsburg als vereinbart. Für den Vertragsabschluss und dessen Abwicklung ist deutsches Recht maßgeblich.

4. Änderungen

Änderungen des Angebotsgegenstandes bedürfen der Schriftform. Änderungen des Aufwands werden gesondert berechnet.

5. Rechte, Quellen

Rechte Dritter
Werden für die Produktion Dinge oder geistiges Eigentum (wie z.B.: Bild-, Ton- oder Programmrechte) benötigt, die durch Rechte Dritter geschützt sind, so muss der Kunde deren Verwendbarkeit sicherstellen. Dies geschieht üblicherweise durch Erwerb, Kauf oder Vergütung.

Quellcodes
Der Sourcecode, sowie alle Projektdateien und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von SAMSoft. Eine Herausgabe kann angeboten werden. Ist der Sourcecode Bestandteil des Auftrags, so erfolgt die Herausgabe undokumentiert, soweit nicht anders vereinbart. Alle Rechte bleiben dabei unberührt.

Weitergabe
Die Weitergabe von Sourcecodes an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SAMSoft. Sie kann nicht generell erlangt werden. SAMSoft behält sich vor, einmal entwickelte Klassen oder Funktionen auch für andere Projekte auch mit anderen Kunden zu verwenden.

6. Geheimhaltung

SAMSoft gibt keinerlei Informationen über den Auftraggeber an Dritte weiter. Nach Abschluss der Arbeiten kann der Kunde von SAMSoft als Referenz benannt werden, falls dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

7. Zahlungsziele, -formen, -fälligkeiten

Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich rein netto (zuzügl. ges. MwSt.).

Teilzahlungen
Bei Projektbeträgen unter Euro 5.000 wird der Betrag rein brutto, ohne Skonto nach der Abnahme des Produkts fällig. Bei Projektbeträgen über Euro 5.000 wird der Betrag in drei gleich große Teilrechnungen aufgeteilt, die jeweils nach Auftragserteilung, Übergabe und Abnahme rein brutto, ohne Skonto fällig werden.

Ziel
Das Zahlungsziel ist 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug.

8. Sonstiges

Unwirksamkeit
Soweit Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Hinsichtlich der unwirksamen Teile werden die Parteien eine neue Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten unter Berücksichtigung billigen Ermessens möglichst nahe kommt.



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